Balkonkraftwerk anmelden: Anmeldung in 10 Minuten
Ja, Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk anmelden: kostenlos im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken.
- Gebühr für die Anmeldung0 €
- Frist ab dem ersten Einstecken1 Monat
- So viel darf der Wechselrichter höchstens abgeben800 VA
- Höchstens alle Module zusammen2000 Wp
Das Marktstammdatenregister ist eine offizielle Liste aller Geräte, die Strom erzeugen. Die Liste führt die Bundesnetzagentur, eine Behörde des Bundes. Der Netzbetreiber ist die Firma, der das Stromnetz bei Ihnen gehört. Seit dem 16. Mai 2024 müssen Sie ihm nichts mehr zusätzlich melden.
Pflicht zur Anmeldung im Marktstammdatenregister
Im Marktstammdatenregister machen Sie für ein Balkonkraftwerk nur noch 5 Angaben zum Gerät. Früher waren es etwa 20. Die Anmeldung ist kostenlos. Geld kostet sie nur, wenn Sie eine Firma dafür bezahlen.
| Feld im Register | Was Sie eintragen | Wo der Wert steht |
|---|---|---|
| Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der steckerfertigen Solaranlage | der Tag, an dem Sie den Stecker zum ersten Mal eingesteckt haben | eigene Notiz |
| Anzahl der Module | wie viele Module angeschlossen sind | zählen |
| Gesamtleistung der Module (Angabe in Watt-peak) | die Wp aller Module zusammen, zum Beispiel 2 x 445 Wp = 890 Wp | Aufkleber mit den Daten (Typenschild) hinten auf jedem Modul |
| Wechselrichterleistung | die höchste Leistung in Watt, die sich einstellen lässt | Aufkleber am Wechselrichter |
| Zählernummer | die Nummer Ihres Stromzählers | Stromzähler oder Stromrechnung |

Das Register schickt Ihre Angaben automatisch an Ihren Netzbetreiber. Für das Balkonkraftwerk müssen Sie ihm deshalb nichts extra schicken.
Anleitung: Schritt für Schritt registrieren
So beschreibt das Handbuch des Registers den Weg:
- Formular öffnen. Öffnen Sie die Seite marktstammdatenregister.de. Klicken Sie dort nacheinander auf diese drei Schaltflächen: „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, dann „Registrierung einer Solaranlage“ und dann „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“. Genau so heißen die Schaltflächen auf der Seite. „Marktakteur“ heißt hier einfach: jemand, der beim Strom mitmacht, so wie Sie.
- Konto anlegen. Klicken Sie auf „Registrierung starten“. Tragen Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort ein. Klicken Sie dann auf „Benutzerkonto anlegen“. Sie bekommen nun eine E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link. Erst dann können Sie Ihr Konto nutzen. Der Link gilt nur 14 Tage. Öffnen Sie ihn also bald.
- Gerät eintragen. Melden Sie sich mit Ihrem neuen Konto an. Oben im Formular stehen Ihre Daten als Betreiber. Der Betreiber sind Sie, denn Ihnen gehört das Gerät. Unten unter „Technische Daten“ tragen Sie die Angaben zu Ihrem Gerät ein. Welche das sind, zeigt die Tabelle oben. Besonders wichtig sind drei davon. Erstens der Tag, an dem Sie das Gerät zum ersten Mal eingesteckt haben. Zweitens die Leistung der Solarmodule, also der Solarplatten. Sie wird in Wp angegeben. Wp ist die Spitzenleistung in Watt, also das, was die Platten bei voller Sonne leisten. Drittens die Leistung des Wechselrichters. Das ist ein kleines Gerät, das den Strom der Platten passend für Ihre Steckdose macht.
- Prüfen und registrieren. Klicken Sie auf „Registrieren“. Danach sehen Sie die Nummer Ihres Geräts im Register. Sie heißt MaStR-Nummer. MaStR ist die Abkürzung für Marktstammdatenregister. Laden Sie dann die Bestätigung herunter. Heben Sie sie gut auf. So können Sie später zeigen, dass Sie Ihr Gerät angemeldet haben.
Das richtige Datum eintragen
Bei der Behörde heißt der erste Betriebstag „Inbetriebnahme“. Gemeint ist der Tag, an dem das Balkonkraftwerk zum ersten Mal in die Steckdose eingesteckt wurde. Ab diesem Tag haben Sie einen Monat Zeit für die Anmeldung.
Ihr Balkonkraftwerk ist noch nicht eingesteckt? Dann können Sie es noch nicht anmelden. Laut Handbuch melden Sie es erst an, wenn es läuft.
Modulleistung und Wechselrichterleistung
Im Formular gibt es für die Solarplatten und den Wechselrichter getrennte Felder. Bei den Platten tragen Sie die Leistung in Wp ein. Beim Wechselrichter tragen Sie die Leistung in W ein. W steht für Watt. In Watt misst man, wie viel ein Gerät leistet.
Tragen Sie beim Wechselrichter ein, wie viel er höchstens leisten kann. Das gilt auch, wenn er gerade auf weniger eingestellt ist.
Welche Leistungsgrenzen gelten
Diese Grenzen legt das Gesetz fest:
| Teil | Höchstens erlaubt |
|---|---|
| Wechselrichter | 800 VA |
| Alle Module zusammen | 2000 Wp, das entspricht 2 kW |
Hält Ihr Gerät diese Grenzen ein, müssen Sie es seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr beim Netzbetreiber melden.
Sie haben noch einen alten Zähler mit Drehscheibe? Das ist ein Stromzähler, in dem sich eine kleine Scheibe dreht. Sie dürfen Ihr Balkonkraftwerk trotzdem sofort nutzen. Der Netzbetreiber baut Ihnen kostenlos einen passenden neuen Zähler ein. Mehr dazu lesen Sie unter Neuer Stromzähler.
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Fragen und Antworten
Ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich?
Für das Balkonkraftwerk selbst nicht. Einen Batteriespeicher müssen Sie aber beim Netzbetreiber melden. Das schreibt die Verbraucherzentrale. Sie berät Verbraucher kostenlos und unabhängig.
Welche Kosten fallen für die Registrierung an?
Im Register zahlen Sie nichts, also 0 €. Eine Firma brauchen Sie nicht. Die wenigen Angaben können Sie selbst eintragen.
Was droht bei einer verspäteten Anmeldung?
Wer zu spät anmeldet, hält sich nicht an eine Regel. Das steht in den häufigen Fragen des Registers. Im Prinzip kann dafür ein Bußgeld fällig werden. Das ist eine Geldstrafe, die eine Behörde verlangt. Ist der Monat schon vorbei? Dann melden Sie Ihr Balkonkraftwerk einfach so bald wie möglich nach.
